Berufsbild

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Der Quereinstieg ist vom Direkteinstieg KITA zu unterscheiden, da sich der Quereinstieg gezielt an Personen richtet, welche eine abgeschlossene Ausbildung nach § 7 Abs. 2 Nr. 10 KiTaG haben. Dies sind:

  • Physiotherapeut:innen
  • Krankengymnastik:innen
  • Ergotherapeut:innen
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut:innen
  • Logopäd:innen
  • Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
  • Hebammen
  • Entbindungshelfer
  • Haus- und Familienpfleger:innen
  • Dorfherlfer:innen
  • Fachlehrer:innen musisch-technische Fächer
  • Personen, die die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder Grund- und Hauptschulen oder das Lehramt an Sonderschulen erfolgreich bestanden haben

Du hast einen der oben genannten Ausbildungen abgeschlossen? Dann hast du die Möglichkeit, durch mindestens 25 Schulungstage, dich als Fachkraft zu qualifizieren. Diese Nachqualifizierung muss innerhalb von zwei Jahren und kann durch unser internes Schulungscenter stattfinden.

Während der Nachqualifizierung bist du bei uns als Zusatzkraft angestellt und erhältst ein dementsprechendes monatliches Gehalt.




Voraussetzungen

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Schulische Voraussetzungen

1. Jahres-, Block- oder Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) - während der klassischen Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz

  • Hauptschulabschluss, Durchschnitt 3,0
  • Weitere anders zusammengesetzte schulische Voraussetzungen möglich – diese bei der jeweiligen Berufsschule nachlesen
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mind. B1)

ODER

2. Jahres-, Block- oder Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) - während der klassischen Ausbildung zum/zur Erzieher:in

  • Mittlerer Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur
  • Weitere anders zusammengesetzte schulische Voraussetzungen möglich – diese bei der jeweiligen Berufsschule nachlesen
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mind. B1)

Gesetzliche Voraussetzung

  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Vollständiger Impfschutz gegen Masern
  • ggfs. Aufenthaltsgenehmigung | Arbeitserlaubnis




Persönliche Voraussetzungen

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  • Du liebst es Kinder in ihrer Entwicklung, Bildung, Betreuung und Pflege zu unterstützen und begleiten
  • Du bist emotional stabil, widerstandsfähig und kannst dich durchsetzen
  • Du bist einfühlsam, empathisch und sensibel
  • Du bist tolerant und geduldig
  • Du bist gerne kreativ
  • Du bist teamfähig
  • Du bist flexibel und lernbereit
  • Du planst und organisierst gerne

Bei Dir sind die Voraussetzungen noch nicht voll ausgeprägt? Kein Problem – Du machst ein Quereinstieg, um zu lernen! Während Deiner Ausbildung erweiterst Du diese Fähigkeiten.




Dauer

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1. Jahres-, Block- oder Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) - während der klassischen Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz

Die Ausbildung dauert drei Jahre. In den ersten zwei Jahren nimmst du an der theoretischen, schulischen Ausbildung in einer Fachschule teil. Hier fällt pro Jahr ein Jahres- (ein Tag pro Woche für ein Jahr) oder Blockpraktikum (2x drei Wochen oder sechs Wochen) statt, welches du in einer unserer Einrichtungen absolvieren kannst. Im anschließenden dritten Jahr hast du dein Berufspraktikum (Anerkennungsjahr), wofür du in einer unserer Einrichtungen eingesetzt bist. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden nach den ersten beiden Jahren statt und die praktische Prüfung am Ende des Berufspraktikums.

ODER

2. Jahres-, Block- oder Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) - während der klassischen Ausbildung zum/zur Erzieher:in

Die Ausbildung dauert drei bis vier Jahre. Je nach Einzelfall kann zum Start in die Ausbildung das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik absolviert werden, um erste Grundkenntnisse für die Ausbildung zum:r Erzieherin zu erwerben. In diesem, wie auch in den ersten beiden Jahren der darauffolgenden Ausbildung zum:r Erzieher:in nimmst du an der theoretischen, schulischen Ausbildung in einer Fachschule teil. Hier fällt pro Jahr ein Jahres- (ein bis zwei Tage pro Woche für ein Jahr) oder Blockpraktikum (2x drei Wochen oder sechs Wochen) statt, welches du in einer unserer Einrichtungen absolvieren kannst. Im anschließenden dritten/vierten Jahr hast du dein Berufspraktikum (Anerkennungsjahr), wofür du in einer unserer Einrichtungen eingesetzt bist.




Weitere berufliche Chancen

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Nach erfolgreichem Abschluss als staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistenz hast du die Möglichkeit die Ausbildung als Erzieher:in zu machen, ebenso wie als Haus- und Familienhelfer:in.




Vergütung

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1. Jahres-, Block- oder Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) - während der klassischen Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz

Du erhältst in den ersten beiden Jahren, also im Jahres- oder Blockpraktikum keine Vergütung. Während des Berufspraktikums (Anerkennungsjahr) erhältst du dann das tariflich festgelegte monatliche Gehalt.

ODER

2. Jahres-, Block- oder Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) - während der klassischen Ausbildung zum/zur Erzieher:in

Du erhältst in den ersten Jahren, also im Jahres- oder Blockpraktikum keine Vergütung. Während des Berufspraktikums (Anerkennungsjahr) erhältst du dann das tariflich festgelegte monatliche Gehalt.





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Stand: 28.11.2025
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