Verlässliche, verständliche und nicht kommerzielle Informationen zum Thema Impfen erhalten Sie unter www.impfen-info.de
Im Impfkalender erfahren Sie Wissenswertes rund um aktuell empfohlene Impfungen. Sie können sich darüber informieren, welche Impfung sich für wen empfiehlt, wann Sie sich impfen lassen sollten und erfahren Näheres zu speziellen Impfempfehlungen.
Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt einen raschen Überblick zu empfohlenen Standardimpfungen. Er wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) jährlich überarbeitet und veröffentlicht. Der vorliegende Impfkalender wurde im August 2020 aktualisiert.
Neben den Vorsorgeuntersuchungen für Säuglinge und Kleinkinder stehen die Impfungen an erster Stelle, wenn es um den Schutz der Gesundheit von Kindern geht.
Der Impfkalender wird in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) erstellt. Grundlage dafür sind die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut.
Hier gelangen Sie zum Impfkalender des Robert Koch Institut.
Um Ihnen behilflich sein zu können, haben wir die häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, dann stellen Sie diese gerne an: kontakt@mehr-raum-fuer-kinder.de.
Sie erhalten, nach Ihrer Absendung, eine Kopie der Angaben. Demzufolge wissen Sie, dass das Formular bei uns angekommen ist.
Die Voraussetzung für eine Besichtigung ist die vorherige Anmeldung eines Betreuungsplatzes. Damit der Besichtigungstermin den Tagesablauf der Einrichtung so wenig wie möglich beeinflusst und wir uns Zeit für Sie nehmen möchten, stimmen Sie die Besichtigungen bitte immer mit der Einrichtungsleitung ab.
Die offiziellen Anmeldetage einiger Gemeinden sind zudem auch eine gute Möglichkeit, unsere Einrichtungen kennenzulernen.
Wir können leider keine Aussagen zu Platzchancen und freien Plätze machen, wenn die Kinder nicht auf unserer Anmeldeliste stehen. Generell gilt: Eine Anmeldung ist ein Muss und geschieht zentral über unser Büro in Emmendingen. Die verfügbaren Plätze richten sich nach der Betriebserlaubnis, unseren Möglichkeiten und den Anmeldeanträgen.
Mit unserer schriftlichen Bestätigung wissen Sie, dass Sie den Betreuungsplatz sicher haben. Je mehr Angaben Sie auf der Anmeldung machen, desto besser können wir Ihnen weiterhelfen und auch Aussagen machen.
Vor einer Aufnahme müssen die Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung geprüft werden, ob wir Ihr Kind angemessen und seinem Entwicklungsstand entsprechen betreuen können.
Deshalb nehmen wir uns Zeit und laden Sie und Ihr Kind zum Kennenlernen ein, um gemeinsame Entscheidungen für die Aufnahme zu treffen.
Ist im Nachhinein erkennbar, dass uns bei der Anmeldung wichtige Informationen über den
Unterstützungsbedarf Ihres Kindes vorenthalten wurden, behalten wir uns vor, den Platz
zum Wohle des Kindes innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die
barrierefreien und rollstuhlgerechten Gegebenheiten in unseren Einrichtungen.
Hier finden Sie die Betreuungszeiten unserer Einrichtungen inklusive der Preislisten. Im Krippenbereich ist die Zeit 12.30 Uhr für die Abholung eine zusätzliche Variante unserer Flexibilität. Wir bieten sie nur bei einer Betreuungszeit von 5 Tagen an. Kombinationen, wie zum Beispiel 3 Tage bis 16.00 Uhr und zwei Tage bis 14.30 Uhr sind möglich.
Wir planen mit dem von Ihnen angegebenen Betreuungsbedarf. Um eine Planungssicherheit zu haben, werden die Angaben von Ihnen verbindlich für sechs Monate festgesetzt. Mit dem Änderungsformular können Sie dann später Ihren Änderungswunsch einreichen. Eine Aufstockung müssen wir prüfen, ist aber generell immer möglich, sofern die Kapazität in der jeweiligen Einrichtung vorhanden ist.
Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir planen. Wenn die Tage nicht sicher sind, planen Sie hinsichtlich der Zeiten eher etwas weniger ein und stocken dann auf.
Damit wir Ihnen eine gute Qualität hinsichtlich der pädagogischen Arbeit, aber auch der organisatorischen Verlässlichkeit bieten, werden die Betreuungszeiten für ein halbes Jahr festgelegt. Wenn Sie doch einmal Einzeltage oder Einzelstunden benötigen, dann können Sie hier unsere Zusatztarife nutzen.
Mit den Zusatztarifen ist das jederzeit möglich, sofern die Kapazität in der jeweiligen Einrichtung vorhanden ist. Stimmen Sie sich dazu direkt mit unserem Einrichtungsteam ab. Hier können Sie unsere Zusatztarife einsehen.
Im Kindergarten sowie in der Kinderkrippe bieten wir flexible Modelle an, d.h. längere Zeiten lassen sich mit kürzeren Abholzeiten kombinieren, sprechen Sie uns einfach an und nutzen hier unsere Aufstellung der Preislisten zur Orientierung.
Hier finden Sie die Angaben in unseren Preislisten. Diese Staffelungen nach Zeiten und Tagen sind unsere Basis. Bei Zeitkombinationen errechnen wir Ihnen den individuellen Preis Ihres Betreuungspaketes.
Eine altersgemischte Gruppe (bei uns gibt es nur die Altersspanne zwischen zwei und
sechs Jahren), ist eine flexible Gruppe, um den Bedarf der Eltern gerecht zu werden
und hilft den Kommunen beim zur Verfügung stellen von Plätzen beider
Altersgruppen.
Hinsichtlich der Betreuungskosten gilt die Regel, dass für die
Kinder ab drei Jahren der Kindergartenpreis gilt.
Für Kinder unter drei Jahren
wird bis zum dritten Geburtstag der Krippenpreis bezahlt.
Die
Betreuungskostengestaltung regelt sich nach dem Alter des Kindes und nicht nach der
Gruppen, in der sich das Kind/ die Kinder befinden.
Die Eingewöhnung wird von unserem Team und den Bezugspersonen individuell geplant und intern besprochen. Die professionelle Arbeit unserer Teams ist in der Eingewöhnungsphase höher einzustufen, da die Bezugsperson eine 1:1 Betreuung leistet.
Das Jugendamt übernimmt die Unterstützung in Konfliktfällen. Ist Ihr Einkommen
gering, gibt es die Möglichkeit über das Jugendamt einen Antrag auf Übernahme
der Betreuungskosten zu stellen.
Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Hilfe
bei der Antragsstellung benötigen, oder Fragen zum Verrechnungsvorgang haben.
Direkte Auskünfte erteilt das jeweilige Jugendamt.
In allen Einrichtungen wird für die Essensverpflegung gesorgt, da sie im VÖ (verlängerte
Öffnungszeiten) oder GT (Ganztags) – Modell arbeiten. Daher wird auch in allen
betreffenden Einrichtungen eine Essensgeldpauschale berechnet, die wir als
Einzelposition gleichzeitig mit den Betreuungskosten einziehen. In der
Essensgeldpauschale enthalten sind neben den Kosten für den Caterer, bzw. die
Anschaffung von Lebensmitteln in Eigenherstellung, die Kosten für die Getränke
über den kompletten Tag, die Ausgaben für das EU-Schulprogramm (Obst, Gemüse und
diverse Molkereiprodukte) und beinhaltet unter anderem die Zugaben zum
mitgebrachten Frühstück sowie die „Snacks“ am Nachmittag. Die
Essensgeldpauschale ist angepasst an die Abläufe und die Konzeption der
jeweiligen Einrichtung. Ein Weglassen dieser Essensgeldpauschale ist nicht
möglich, auch dann nicht, wenn, z. B. aus Allergiegründen eigenes Essen
mitgebracht wird. Die Pauschale bleibt in einem solchen Fall erhalten, da es
sich um eine „Handlingspauschale“ handelt. Sollte es sich um einen höheren
Handlingsaufwand handeln, behalten wir uns vor, die Kosten separat abzurechnen.
Wird es nicht anders ausgewiesen, wird die Essensgeldpauschale im August nicht
eingezogen.
In einigen Einrichtungen, z.B. in Freiburg, wird die Pauschale auch im August
eingezogen. Es handelt sich um eine über das gesamte Jahr ausgerechnete
Pauschale. Würden wir in diesen Einrichtungen den August nicht einziehen, wären
die anderen Monate um den Augustbeitrag höher. Aufgrund der nicht langfristig
planbaren Kosten im Bereich von Lebensmitteln, sind Veränderungen der
Essensgeldpauschale kurzfristig möglich. Eine verbindliche Festlegung des
Preises über die komplette Betreuungsdauer kann nicht gewährleistet werden.
Diese Kosten sind unterschiedlich in Bezug auf die jeweiligen Einrichtungen und
abhängig von den Abläufen und Abrechnungen der jeweiligen Caterer. Hier kann es
zu starken Abweichungen kommen, die der Grund für unterschiedliche
Vorgehensweisen pro Einrichtung oder den dortigen Gegebenheiten sind. Weitere
Hinweise sind ausführlich in unseren AGB zu finden.
Jede Einrichtung lebt eine eigene Konzeption, die Sie jeweils bei der Einrichtung einsehen oder auf unserer Webseite nachlesen können.
Der Personalschlüssel ist entsprechend der Kinderzahl in einer Gruppe und auf die Altersspanne der Kinder angepasst.
Wir arbeiten nach den Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS). Die Betriebserlaubnis ist auf die jeweilige Einrichtung ausgerichtet und festgeschrieben. Im Krippenbereich sind im Regelfall 10 Kinder pro Gruppe und im Kindergarten 20 Kinder pro Gruppe angemeldet.
Generell spielen Lebensmitteln in den Einrichtungen, in denen Kinder am Tag über längere Zeit betreut werden, eine wichtige Rolle. Vertieft wird das Thema in den einzelnen Konzeptionen der Einrichtungen, die sich hier individuell aufstellen. Wir beteiligen Kinder und schließen Kinder nicht beim Mithelfen (z.B. gemeinsam mit unseren hauswirtschaftlichen Hilfen) aus. Das Kennenlernen von Lebensmitteln spielt eine ebenso wichtige Rolle, wie die gesellschaftlichen Aspekte, z.B. des gemeinsamen Mittagessens. Wir legen Wert auf ausgewogenes und auch abwechslungsreiches Essen. Die Caterer, die uns Essen liefern achten in den Speiseplänen auf vegetarisches Essen, wie auch einmal Fleisch oder Fisch. Unsere hauswirtschaftlichen Hilfen ergänzen dieses Angebot oder setzen es ebenso um, sodass für die Kinder ein sinnvoller Turnus entsteht. Nicht vergessen wird das Thema Nachhaltigkeit. Es wird darauf geachtet, dass so wenig wie möglich Lebensmittel weggeworfen werden.
Vegane Ernährung: Eine ausschließlich vegane Ernährung bieten wir in unseren Einrichtungen ausdrücklich nicht an. Unserer Meinung nach muss die Entwicklung von Kindern ausgewogen sein. Eine streng vegane Ernährung kann das nicht leisten und die Entwicklung der Kinder nicht so stattfinden, wie es unserem Bild in diesem Bereich entspricht.
Nach §20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen Erziehungsberechtigte, vor Beginn der Betreuung ihres Kindes, seit dem 1. März 2020 der Einrichtungsleitung einen Nachweis darüber vorlegen, dass es ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun ist. Ein ausreichender Impfschutz ist vorhanden, wenn das Kind ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen hat. Für Kinder unter einem Jahr gilt die Neuregelung damit nicht. Minikindergarten Waldkirch e.V./Mehr Raum für Kinder gGmbH behält sich das Recht vor, dass bis zur Aufnahme in die Krippe mindestens eine schriftliche Terminvereinbarung zur Erstimpfung vorgelegt werden muss. Die Impfung sollte innerhalb von 4 Wochen nach der Aufnahme beim zuständigen Kinderarzt durchgeführt werden.
Bis wann muss ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung erbracht werden? Für Kinder, die am 1. März 2020 bereits in einer Einrichtung betreut wurden, sowie für unsere Kollegen und Mitarbeiter gilt eine Nachweisfrist bis zum 31. Juli 2021.
Nach §20 Absatz 9 bzw. §20 Absatz 10 IfSG verpflichtet sich Minikindergarten Waldkirch e.V. zur Übermittlung von personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt bei Nichteinreichung des Impfnachweises.
Das Betreuungsverhältnis kann nur durch eine Kündigung beendet werden. Für die Kündigung gilt generell eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende und ist ganzjährlich möglich. Einzige Ausnahme: Eine Kündigung auf Ende Juni und Ende Juli ist nicht möglich, hier greift eine Kündigungssperre. Für die Anmeldung in eine neue Einrichtung sind die Eltern selbst verantwortlich.
Ein Wechsel, von der Krippe in den Kindergarten, erfolgt nicht automatisch und einen freien Platz im Kindergarten können wir Ihnen leider nicht garantieren.
Über ein entsprechendes Formular muss zum 2. Lebensjahr Ihres Kindes ein Betreuungsplatz für den Kindergarten beantragt werden. Das Formular bekommen Sie in der Einrichtung sowie hier auf der Webseite. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bestätigung ist Ihnen der Betreuungsplatz zugesagt.
Eine Kündigung des Krippenplatzes ist in diesem Fall nicht nötig.
Stand: 29.11.2021