Viele kennen die Gesellschaftsform GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die Sonderform gGmbH jedoch nicht. Das kleine „g“ vor GmbH steht für „gemeinnützig“ und gibt den Charakter der Gesellschaft vor. „Gemeinnützig“ bedeutet, dass das Unternehmen den Zweck verfolgt die Allgemeinheit auf ideellem, sozialem oder kulturellem Gebiet zu fördern. In unserem Fall übernehmen wir die wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung und unterstützen die Entwicklung der Kinder, die uns anvertraut werden.
Eine gGmbH ist wie die GmbH eine Körperschaft sowie juristische Person und haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Um die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen, müssen die Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts eingehalten und vom Finanzamt stetig kontrolliert und genehmigt werden. Die gGmbH ist aber aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Sie hat die Möglichkeit Spendenbescheinigen auszustellen und genießt weitere steuerliche Vorteile. Die Gewinne, die durch wirtschaftliches Handeln erarbeitet werden, dürfen nur für ihren gemeinnützigen Zweck eingesetzt und nicht ausgeschüttet werden.
Stand: 16.03.2026